Reform des Konzerninsolvenzrechts

Der Bundestag hatte am 10.03.2017 die Reform des Konzerninsolvenzrechts in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 18/11436) beschlossen. Hiermit endete ein ungewöhnlich langer Gesetzgebungsprozess, der schon Ende 2013 in den Bundestag eingebracht wurde.

Das Gesetz ist jetzt seit dem 21.04.2018 in Kraft getreten.

Das bislang geltende Insolvenzrecht war auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträger zugeschnitten. Für jeden insolventen Rechtsträger war ein eigenes Insolvenzverfahren zu eröffnen. Geraten in einem Konzern mehrere Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, musste folglich für jeden Unternehmensträger ein getrenntes Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt werden. Durch die Neuregelung soll die Abwicklung von einer Unternehmensgruppe angehörenden Rechtsträgern zentralisiert werden, um die Chance zur Sanierung der Unternehmensgruppe zu erhöhen. Sämtliche Insolvenzverfahren eines Konzerns können hierdurch künftig bei einem einzigen Gericht gebündelt werden. Dies wird durch die Einführung von sogenannten „Gruppengerichtsständen“ ermöglicht.

Zudem wird es die Möglichkeit einer einheitlichen Verwalterbestellung geben. Für die bessere Abstimmung der einzelnen Verfahren kann außerdem ein Verfahrenskoordinator ernannt und ein Koordinierungsplan erlassen werden. Die Aufgaben des Verfahrenskoordinators unterscheiden sich grundlegend von denen des Insolvenzverwalters. Während der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse der gruppenangehörigen Schuldner verwaltet, gehört zu den Aufgaben des Verfahrenskoordinators, auf eine abgestimmte Abwicklung der einzelnen Verfahren zum Vorteil aller Insolvenzmassen hinzuwirken. Er fungiert also als ein Bindeglied.

Das Konzerninsolvenzrecht wird durch die Einführung eines neuen „Siebten Teils“ in die InsO umgesetzt.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass mit der Gesetzesänderung die Verwaltung von Konzerninsolvenzen weitgehend erleichtert wird, mit dem Ziel bessere Ergebnisse zugunsten des insolventen Konzerns und dessen Gläubiger in Gänze zu erreichen.

Für Rückfragen oder Rechtsberatung im Bereich von Insolvenzverfahren sowie von Insolvenzanfechtungsklagen stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Jessica Kießling LL.M. (069 6978-3160), Fachanwältin für Insolvenzrecht in Neu-Isenburg, Frau Rechtsanwältin Katja Bosold (0511 9574-5484) in Hannover und Frau Rechtsanwältin Barbara Hillmann (0251 7186-9664) in Münster jederzeit gern zur Verfügung.